Für Immobilienbesitzer ist die Wohngebäudeversicherung unverzichtbar. Sie schützt vor den finanziellen Folgen von Sachschäden und deckt das Gebäude sowie alle fest eingebauten Gegenstände umfassend ab. Diese Versicherung greift beispielsweise im Falle eines Brandes und erstattet die Kosten für Schäden durch Ruß und Löschwasser. Zudem sind Leitungswasserschäden, Überspannungsschäden, Hagel- und Sturmschäden ab Windstärke 8 sowie Explosionen, Implosionen und Blitzschlag abgedeckt.
Die Elementarschadenversicherung ist ebenfalls entscheidend, um sich vor den Folgen von Naturereignissen zu schützen. Je nach Region kannst du dein Zuhause beispielsweise vor Überschwemmungen, Schneedruck oder anderen Naturkatastrophen absichern. Auch eine Absicherung gegen Erdbeben, Lawinen oder Erdrutsche ist möglich.
Sowohl Mieter als auch Eigenheimbesitzer sollten unbedingt eine Hausratversicherung abschließen. Diese sichert bewegliche Gegenstände wie Elektrogeräte, Kleidung und Mobiliar ab. Bei Schäden durch Feuer, Einbruch, Wasser oder Überspannung übernimmt die Hausratversicherung die entstandenen Kosten. Plattformen wie Tarifcheck helfen dabei, verschiedene Versicherungsangebote zu vergleichen.
Es ist ratsam, auch eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Im Falle von Rechtsstreitigkeiten, möglicherweise sogar mit dem Vermieter, bist du finanziell abgesichert. Die Versicherung übernimmt die Kosten für Mediation, außergerichtliche Streitbeilegung, Anwalts- und Gerichtskosten sowie die Aufwendungen für Sachverständige.
Die private Haftpflichtversicherung ist ein absolutes Muss. Sie deckt Schäden ab, die beispielsweise durch Gäste in der Wohnung oder durch Unfälle auf dem eigenen Grundstück entstehen. Hauseigentümer und Mieter sollten gleichermaßen eine Haftpflichtversicherung abschließen. Ebenfalls empfehlenswert sind Haus- und Wohnungsschutzbriefe, die beispielsweise Kosten für die Entfernung von Wespennestern oder die Reinigung von Abflussrohren übernehmen. Auch versehentliches Aussperren wird von einigen Anbietern abgedeckt.
Einige Hauseigentümer glauben, dass sie ihre Mieter dazu verpflichten können, bestimmte Versicherungen abzuschließen, wie beispielsweise eine Haftpflichtversicherung. Tatsächlich ist in vielen Mietverträgen eine entsprechende Klausel enthalten. Diese ist jedoch nichtig, da kein Immobilienbesitzer das Recht hat, die Mieter seiner Räumlichkeiten zu verpflichten. Es ist lediglich möglich, eine Empfehlung auszusprechen, bestimmte Versicherungen abzuschließen.
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